Das Ende einer Partnerschaft oder Ehe wirft auch die Frage auf, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Doch zum Glück im Unglück gibt es mehrere Möglichkeiten. Welche das sind und wann sich was am besten eignet, erfahren Sie hier.
Ihnen ist unklar, ob das in Ihrer Situation überhaupt möglich ist und wie Sie richtig vorgehen? Was passiert, wenn Ihr Ex-Partner die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen möchte? Was passiert mit dem Immobilienkredit und wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt? Wenn sie sich eine dieser Fragen schon einmal gestellt haben, dann sind Sie hier genau richtig!
Ein Anwalt kann Ihnen genauer sagen, welche Möglichkeiten Sie in Bezug auf Ihre gemeinsame Immobilie in Betracht nehmen sollten, was mit dem offenen Immobilienkredit passiert und wem wie viel Geld zusteht. Anhand dieser Informationen können Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine fundierte und sinnvolle Entscheidung treffen.
Ist keine Einigung in Sicht, kommt das Gesetz zum Tragen. Mittels Teilungsversteigerung wird die Immobilie auf Antrag beim Amtsgericht öffentlich veräußert. Den Antrag dazu kann jeder Ehepartner unabhängig von der Größe seines Anteils stellen. Ein Gutachter schätzt dann den Wert des Hauses und berechnet daraus die Untergrenze für das Einstiegsgebot.
Aber Achtung: Der Startpreis liegt oft bis zu 40 Prozent unter dem Marktwert, und bleiben nach dem Verkauf noch Schulden übrig, müssen beide Ehepartner dafür aufkommen.